Ihr-Autoankauf.de informiert: Diese Regeln für Auto-Aufkleber sollten beachtet werden

Datum: 31.Mai 2023

Im Alltag lässt sich häufig beobachten, wie Autos im Straßenverkehr mit Aufklebern und Stickern verschönert oder personalisiert werden. Von süßen "Baby an Bord"-Schildern bis hin zu liebevollen Abbildungen von Vierbeinern oder dem bevorzugten Sportverein ist alles dabei. Doch ist das auch erlaubt?

Es ist unbestreitbar, dass Aufkleber eine beliebte Methode sind, um das eigene Auto mit persönlichem Flair zu schmücken. Sei es der Lieblings-Sportverein, ein bekannter Fisch oder witzige Sprüche, Aufkleber geben uns die Möglichkeit, unsere Interessen und Vorlieben öffentlich zu präsentieren. Jedoch ist Vorsicht geboten, da unschuldig aussehende Sticker schnell zu rechtlichen Problemen führen können, wenn sie an unangemessenen Orten angebracht werden. Es ist daher ratsam, sich über die Gesetze und Vorschriften in Bezug auf das Anbringen von Aufklebern zu informieren, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.

Größe und Positionierung ist entscheidend

Entscheidend für die Wahl des richtigen Aufklebers ist vor allem die Größe und Positionierung. Der Inhalt des Aufklebers ist nur in wenigen Fällen von Bedeutung. Bestimmte Aufkleber wie beispielsweise Vignetten und Umweltplaketten sind sogar verbindlich und unterliegen speziellen Regeln.

Diese können daher auch an der Frontscheibe angebracht werden. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt.

Wenn ein Aufkleber größer als 0,1 Quadratmeter oder mehr als ein Viertel der Fläche des Autos bedeckt, benötigt der Fahrer eine Bauartgenehmigung. Diese wird normalerweise beim Kauf des Aufklebers direkt mitgeliefert und muss stets im Auto mitgeführt werden.

Die Wahl des Anbringungsortes ist bei der Verwendung von Aufklebern jedoch von größerer Bedeutung. Gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrers von Bedeutung sind, klar, lichtdurchlässig und ohne Verzerrungen sein. Dies bedeutet, dass Aufkleber auf der Frontscheibe grundsätzlich verboten sind. Auch bei den Seitenscheiben muss die Sicht unbehindert bleiben.

Nicht alle Aufkleber sind erlaubt

Die Botschaft auf einem Aufkleber mag zunächst unwichtig erscheinen. Manche verwenden beispielsweise einen Fischaufkleber als Zeichen ihres christlichen Glaubens. Andere hingegen haben gewagte Sprüche, die von anderen Autofahrern als Beleidigung interpretiert werden können. Dennoch ist dies legal, da Aufkleber nicht als Beleidigung gelten, sofern sie nicht auf eine bestimmte Person oder Gruppe abzielen. Stattdessen werden sie als persönliche Meinungsäußerungen betrachtet und sind somit erlaubt. Jedoch sind Aufkleber mit verbotenen Symbolen selbstverständlich auch auf Autos nicht gestattet.

Diese Strafen drohen bei Falsch-Anbringung

Das unrechtmäßige Anbringen von Aufklebern kann teuer werden. Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, wo der Aufkleber platziert wurde. Wer beispielsweise die Sicht beeinträchtigt, muss mit einer Strafe von zehn Euro rechnen. Wenn der Aufkleber gar auf dem Scheinwerfer angebracht wurde und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, können zwischen 20 und 35 Euro fällig werden. Werden große Aufkleber ohne die nötige Genehmigung angebracht und dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, kann es schnell teuer werden: In diesem Fall droht eine Strafe von bis zu 90 Euro. Es ist daher ratsam, sich an die Vorschriften zu halten und auf das Aufkleben von unerlaubten Stickern zu verzichten.

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